Social Networking während der Arbeitszeit.

Von Prof. Dr. Alfred-Joachim Hermanni

04.01.2018


Eigentlich sollten die sozialen Medien dazu dienen, den Unternehmen höhere Umsätze zu generieren, bspw.  durch die Erschließung neuer Vertriebs- und Marketingkanäle.  Doch durch die inoffizielle Nutzung der sozialen Medien durch Arbeitnehmer während der Arbeitszeit wird weniger geleistet und erwirtschaftet.

Ein sogenannter Arbeitszeitbetrug wie das Checken von privaten Nachrichten und das Surfen auf Facebook, Instagram und Co während der Arbeitszeit ist ein Kündigungsgrund. "Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da. Dafür wird man bezahlt", warnt u.a. Michael Henn, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Anwälte (VDA), in der Süddeutschen Zeitung vom 09. Mai 2016. Fakt ist: Der Arbeitgeber darf beispielsweise den Browser-Verlauf eines dienstlichen Rechners kontrollieren.

Die private Nutzung der sozialen Medien innerhalb der Arbeitszeit kann großen Schaden anrichten und zahlreiche Arbeitsplätze gefährden. Mit Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes lässt sich folgende volkswirtschaftliche Rechnung aufmachen: 32,40 Millionen Beschäftigte x 4,24 Euro (Viertel-Stundenlohn) = 137,38 Mio. Euro pro Arbeitstag. Auf ein Kalenderjahr berechnet (Grundlage: 200 Arbeitstage) beläuft sich die Bilanz auf 27,48 Milliarden Euro Kapazitätsverluste.

Besonders betroffen von diesem Effekt sind Unternehmen, die um jeden Arbeitsplatz und Aufträge kämpfen. Bei einem mittelgroßen Unternehmen mit 250 Mitarbeitern betragen die jährlichen Verluste demnach 212.000 Euro, die bei einer privaten Nutzung sozialer Medien durch Arbeitnehmer während der Arbeitszeit entstehen.

Dagegen kann beruflich veranlagtes Networking in den sozialen Netzwerken nutzbringend für Unternehmen sein, wenn sie Mitarbeiter ermutigen, hier ihre geschäftlichen Kontakte bspw. via XING und LinkedIn zu pflegen. Allerdings sollten dann die gewonnenen Erkenntnisse – innovative Konzepte und Lösungen, Marktneuheiten, Geschäftsideen, potenzielle Geschäftspartner – z.B. durch Wiki-interne Kommunikationsprozesse anderen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Wikis für Wissensmanagement in Organisationen assistieren bei der Analyse und Strukturierung von Prozessen und dienen dem Transfer von Informationen, Erfahrungen und Kompetenzen innerhalb eines Unternehmens. Mehr erfahren Sie unter  https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-37742-7?source=shoppingads&locale=de&gad_source=1

Zur Wahrheit gehört auch, viele Unternehmen haben zwar die Chancen der sozialen Medien erkannt, aber die Risiken unterschätzt. Wer diesen Zustand ändern will, sollte Social Media-Guidelines in den Unternehmen einführen und sich dabei folgenden offenen Fragen stellen: Auf welche Weise nutzt Ihr Unternehmen die sozialen Medien? Welchen betriebswirtschaftlichen Schaden können private Posts und Recherchen im Netz während der Arbeitszeit anrichten? Gelten klare Regeln für den Umgang mit den sozialen Netzwerken (einschließlich rechtlicher Konsequenzen) und sind diese auf bestimmte Kanäle beschränkt? Dürfen Mitarbeiter Statements zu Ihrem Unternehmen im Internet verbreiten? Sind die Mitarbeiter befugt über die Art und Dauer der Nutzung sozialer Medien eigenverantwortlich zu entscheiden? Verordnet das Unternehmen gewisse Umgangsformen bei der Kommunikation, bspw. Respekt und Anstand gegenüber anderen Nutzern? Wird die private Nutzungsdauer der sozialen Medien innerhalb der Arbeitszeit reglementiert? Müssen Ihre Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken immer ihren Klarnamen verwenden? Ist Kritik gegenüber dem Arbeitgeber im Internet erlaubt? Werden innerhalb der Social Media-Guidelines die arbeitsrechtlichen Pflichten konkretisiert? Werden die Guidelines rechtlich bindend eingeführt (als eine Ergänzung des Arbeitsvertrags) oder als bloße Handlungsempfehlung?